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   BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20   

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https://dejure.org/2021,33688
BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,33688)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,33688)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,33688)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof als unbegründet; Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Übergehens von mehrfach angebrachten Akteneinsichtsgesuchen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof als unbegründet; Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Übergehens von mehrfach angebrachten Akteneinsichtsgesuchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit wegen "übergreifender Ablehnungsgründe"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies begründete er damit, dass der Senat im Verfahren AnwSt (B) 4/20 unter Beteiligung des abgelehnten Richters eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abschlägig beschieden habe, ohne ihm zuvor die ersuchte Akteneinsicht gewährt zu haben.

    Wegen der Einzelheiten des Ablaufs in jenem Verfahren und wegen der Gründe für die Entscheidung des Senats über das Ablehnungsgesuch wird auf den Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Bezug genommen (zur Akte gereicht als Anlage zum Schriftsatz des Antragstellers vom 18. Februar 2021, Bl. 75 ff. GA III).

    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643; zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Rn. 9).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 und vom 20. August 2014, jeweils aaO).
  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643; zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Beruhte die erste Ablehnung etwa auf persönlicher Voreingenommenheit gegen die Person des Ablehnenden selbst, so greift der Ablehnungsgrund regelmäßig auch in anderen Verfahren durch, jedenfalls wenn diese in engem zeitlichem Zusammenhang zum ersten Verfahren stehen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 W 14/99, juris Rn. 10).
  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7; jeweils mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfG, BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7).

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1883/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterablehnung in einem

    Gleiches gilt für die nahezu in der gesamten Zivilrechtsprechung geteilte Auffassung, die Grenze zur Besorgnis der Befangenheit sei erst dort erreicht, wo das Vorgehen der abgelehnten Richter rechtliche Vorgaben in einer Weise überschritten, die den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung vermittelten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20 -, Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Schiedsrichter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. April 2008 - 34 SchH 5/07, juris Rn. 39; OLG München, BeckRS 2011, 7079 unter b; zu § 42 Abs. 2 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 31 f.]; Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 [juris Rn. 7] mwN; BeckOK.ZPO/Vossler aaO § 42 Rn. 20 mwN; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO aaO § 42 Rn. 20 f.; zum grundsätzlichen Gleichlauf von § 1036 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 ZPO und § 42 Abs. 2 ZPO vgl. KG, MDR 2018, 885 [juris Rn. 15] mwN; Voit in Musielak/Voit aaO § 1036 Rn. 4 mwN).
  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, Randnummer 7).
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